Steuerliche Grundlagen von Bitcoin Mining in Österreich und Deutschland
Verfasst von 21energy und Blockpit
Geprüft von Bitcoin-Steuerexperte & Steuerberater Georg Brameshuber
Was ist Bitcoin Mining?
Bitcoin Mining ist der Prozess, durch den Transaktionen in der Blockchain verifiziert und neue Bitcoins generiert werden. Miner (spezielle Hardware) spielen hierbei eine essentielle Rolle, indem sie komplexe mathematische Berechnungen durchführen, um Transaktionen zu bestätigen. So werden diese sicher in die Blockchain integriert. Ohne diese Validierung könnte die dezentrale Natur der Blockchain ausgenutzt werden, was Betrugsversuchen wie der mehrfachen Ausgabe derselben Bitcoins Tür und Tor öffnen würde. Durch das Mining wird das Vertrauen in das Netzwerk gestärkt und so die Integrität der Transaktionen gewährleistet. Als Belohnung erhalten die Miner eine Kombination aus neu generierten Bitcoins, der sogenannten Block-Belohnung, sowie Transaktionsgebühren, die von den Nutzern für jede verarbeitete Transaktion gezahlt werden. Diese Anreize bieten einen starken wirtschaftlichen Antrieb, der die Miner dazu motiviert, kontinuierlich zur Sicherheit und Stabilität des Netzwerks beizutragen.
Privat vs. gewerblich
Die Besteuerung von Mining-Einkünften in Österreich richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des Mining-Vorgangs. Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob das Mining im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung oder einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Die genaue steuerliche Einordnung hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie etwa dem Umfang und der Dauer der Mining-Aktivitäten sowie der eingesetzten Hardware und Infrastruktur. Da diese Aspekte eine individuelle Prüfung erfordern, ist es empfehlenswert, im Einzelfall eine fachkundige steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um so eine rechtssichere Einstufung zu gewährleisten.
Einstufung der Mining Aktivität zu steuerlichen Zwecken in Österreich
Unterscheidung zwischen gewerblicher und privater Mining-Aktivität und deren steuerliche Behandlung
Bitcoin Heizungen von 21energy, sowohl als auch der Betrieb von einzelnen Bitcoin Minern zum Beispiel zur Monetarisierung von überschüssiger Energie oder weiteren Mining Aktivitäten, die im privaten Wohnbereich stattfinden, werden in Österreich als nicht gewerblich eingestuft.
Wann ist Mining in Österreich gewerblich?
Einzelne Bitcoin Heizungen von 21energy werden im privaten Wohnbereich nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit führen. Allerdings wird Mining in Österreich dann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, wenn es systematisch und regelmäßig mit der Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt wird.
Charakteristische Merkmale eines Gewerbes in diesem Zusammenhang sind der Einsatz spezialisierter Mining-Hardware, erhebliche Energiekosten sowie eine kontinuierliche und organisierte Durchführung der Mining-Aktivitäten. All dies trifft bei der Verwendung von Bitcoin Heizungen im privaten Wohnbereich nicht zu. Ab einem sehr umfangreichen Einsatz von Bitcoin Heizungen ist aber Vorsicht geboten.
Besteuerung von Bitcoin-Mining im Privatvermögen
In Österreich unterliegt das Bitcoin-Mining im Privatvermögen einer speziellen steuerlichen Behandlung. Die Block-Rewards als auch die Transaktionskosten werden mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert. Dies betrifft sowohl die beim Mining erhaltenen Bitcoin zum Zeitpunkt ihres Zuflusses als auch den Wertzuwachs bei einem späteren Verkauf. Es ist dabei zu beachten, dass die mit dem Mining assoziierten Kosten nicht steuerlich absetzbar sind. Dies gilt für alle Arten des Bitcoin-Minings, sei es Solo- oder Pool-Mining aber auch Cloud Mining-Dienste werden unter diesem Begriff erfasst. Es gibt in Österreich für die Besteuerung von Bitcoin Mining im Privatvermögen eine Freigrenze für geringfügige Einkünfte. Diese Freigrenze beträgt EUR 22. Liegen die Einkünfte unter dieser Freigrenze, ist keine Veranlagung notwendig.
Gewerbliche Besteuerung von Bitcoin-Mining
Gewerbliche Mining-Aktivitäten unterliegen einer anderen steuerlichen Behandlung als private Mining-Tätigkeiten. Die hierbei erzielten Einkünfte werden nach Abzug der Betriebsausgaben, wie beispielsweise Kosten für Hardware und Energie, ermittelt. Diese verbleibenden Einkünfte können dann dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, der in Österreich derzeit bis zu 55 % beträgt. Für den Fall, dass die Bitcoin Heizungen nur einen untergeordneten Bereich der gewerblichen Tätigkeit darstellen, kommt der Sondersteuersatz für Kryptowährungen auch im Betriebsvermögen zum Einsatz. Dies ist der Fall, wenn Heizungen von 21energy in Produktionshallen verwendet werden.
Die genaue steuerliche Einordnung im Gewerblichen ist jedoch komplex und erfordert eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung. Diese prüft, ob eine nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, was für die Qualifikation als Gewerbebetrieb entscheidend ist.
Mining-Rewards in der Steuererklärung
Praktische Anleitung: So gibst du deine Mining-Rewards richtig in der Steuererklärung an
Zur Abgabe deiner Steuererklärung stehen dir zwei Wege offen: entweder kannst du diese digital über FinanzOnline einreichen oder die traditionelle Papierform nutzen. Das Finanzministerium stellt eine Übersicht relevanter Steuerformulare bereit, um dir den Prozess so zu erleichtern.
Die aus dem Mining von Kryptowährungen resultierenden Rewards sind in der Beilage E1kv, welche das Formular E1 ergänzt, zu deklarieren. Hierfür trägst du die entsprechenden Beträge unter der Kennzahl 171 ein.
Hinweis: Die hier vorgestellte Anleitung bezieht sich nur auf privates Mining. Beachte, dass bei gewerblichem Mining andere Prozesse gelten.
Fazit
Ob als Privatperson oder gewerblich Tätige, die steuerliche Einordnung von Bitcoin-Mining und die damit verbundenen Pflichten sind von entscheidender Bedeutung. Mit einem speziellen Steuersatz von 27,5% für private Miner:innen und einem progressiven Tarif für Gewerbebetriebe, der bis zu 55% reichen kann, ist das österreichische Steuersystem auf die Besonderheiten des Bitcoin-Minings eingestellt.
Zukünftige Entwicklungen könnten weitere Anpassungen mit sich bringen, insbesondere wenn sich die Technologie und die Marktbedingungen ändern. Daher ist es wichtig, stets auf dem Laufenden zu bleiben und die steuerlichen Richtlinien im Auge zu behalten.
Einstufung der Mining Aktivität zu steuerlichen Zwecken in Deutschland
In Deutschland wird Bitcoin steuerlich als privates Wirtschaftsgut eingestuft. So wird der Handel mit Kryptowährungen gemäß § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Beim Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gilt eine Haltefrist von einem Jahr. Erfolgt der Verkauf nach Ablauf dieser Frist, so sind die erzielten Gewinne steuerfrei. Zusätzlich existieren ein Freibetrag und eine Freigrenze. Werden Kryptowährungen jedoch innerhalb eines Jahres veräußert, so unterliegen die Gewinne der Besteuerung.
Eine Besonderheit tritt jedoch bei der Besteuerung von Mining auf: Einnahmen aus dem Mining könnten als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden, was wiederum steuerliche Implikationen hat, wie die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung und die Abführung der Gewerbesteuer.
Steuerliche Handhabung in Deutschland
In Deutschland ist die steuerliche Einstufung des Bitcoin Minings nicht ganz einfach und hängt von mehreren Faktoren ab, die bestimmen, ob die Tätigkeit als gewerblich oder privat einzustufen ist.
Bitcoin Heizungen von 21energy, als auch der Betrieb von einzelnen Bitcoin Minern beispielsweise zur Monetarisierung von überschüssiger Energie oder weiteren Mining Aktivitäten, die im privaten Wohnbereich stattfinden, werden in Deutschland als nicht steuerbar eingestuft. So scheidet auch eine gewerbliche Einstufung aus. In diesem Fall ist auch die spätere Veräußerung der Mining Rewards nicht steuerpflichtig. Aber Achtung: Abschließend geklärt ist das nicht. Das BMF (Bundesministerium) unterwirft Einkünfte im privaten Bereich pauschal § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus sonstigen Leistungen).
Private Aktivität
Mining Rewards aus privater Mining Aktivität sind bei Erhalt steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 256€ betragen. Miningerträge über dieser Freigrenze werden zum persönlichen Einkommensteuersatz zwischen 0% und 45% versteuert.
Nach § 22 Nr. 3 EStG können etwaige Werbungskosten von den Erträgen abgezogen werden. Wenn mehr Ausgaben als Einnahmen aus dieser Tätigkeit entstanden sind, kann der Verlust nicht andere Einkünfte ausgleichen. Ein Verlust kann jedoch die zu versteuernden Einkünfte aus dem Vorjahr oder den folgenden Jahren reduzieren.
Der spätere Verkauf der Mining Rewards zählt als Veräußerung. Werden die Mining Rewards nach Erhalt innerhalb der einjährigen Haltefrist veräußert, muss der Wertzuwachs zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Gewerbliche Aktivität
Falls das Mining für die steuerpflichtige Person als gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 EStG eingeordnet wird, hat dies folgende steuerliche Konsequenzen:
- Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften Zahlung von Gewerbesteuer falls der Freibetrag in Höhe von 24.500€ überschritten wird
- Derivative (§ 140 AO i.V.m. §§ 238 und 241a HGB) oder originäre (§ 141 AO) Buchführungspflicht
- Steuerpflicht bei Veräußerung (keine Haltefrist)
Wie wird Mining in der Steuererklärung angegeben?
Einkünfte aus Mining werden in der Einkommensteuererklärung in die Anlage SO für “sonstige Einkünfte”, in den Abschnitt “Leistungen” eingetragen. Die Anlage SO kann einfach online im ELSTER Steuerportal des BZSt ausgefüllt werden.
Dein rechtskonformer Bitcoin-Mining-Steuerbericht mit Blockpit
Blockpit erstellt die umfassendsten Bitcoin-Steuerberichte im PDF-Format. Der Bericht gibt Auskunft über alle deine Bestände, Transaktionen, Gewinne und Verluste und kann so als Herkunftsnachweis bei Banken oder Steuerberatenden verwendet werden. Er enthält alle relevanten Transaktionen im ausgewählten Steuerjahr und zeigt Details wie Zeitstempel, Betrag, Asset, Kosten und Gebühren der einzelnen Transaktionen auf.
Blockpit stellt dir einen Report bereit, in dem alle deine Bitcoin-Gewinne und Verluste direkt in den zutreffenden Formularen korrekt eingetragen sind. Dies betrifft sowohl die Einkommenssteuererklärung (Formular E1) als auch die Beilage dazu für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Formular E1kv). So entfällt für dich das zeitaufwändige Suchen nach den richtigen Feldern und komplizierte Berechnungen.
Alle Details findest du in folgendem Artikel: Kryptowährungen richtig in die Steuererklärung eintragen.
Dein Steuerberater für Deutschland und Österreich?
Für alle weiteren steuerlichen Details rund um Bitcoin und Mining in Österreich sowie Deutschland können wir den Steuerberater Georg Brameshuber empfehlen. Als Steuersoftware empfiehlt sich Blockpit.
Haftungsausschluss:
Dieser Artikel stellt lediglich eine Orientierung basierend auf der individuellen Einschätzung eines Steuerexperten dar. Für eine genaue und auf deinen persönlichen Fall zugeschnittene steuerliche Beratung solltest du dich unbedingt an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt wenden.
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